Dieter Ganzmann Laurenzistraße 4 96215 Lichtenfels/Bayern Tel.: 09571/2147 Fax: 09571/2119 Mail: dieter.ganzmann@t-online.de Web: www.giftpruefung.de Amtsgericht Coburg HRA 1881 |
Für das Inverkehrbringen (die Abgabe) und Tätigkeiten (Umgang) mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Pflanzenschutzmitteln ist der Nachweis der Sachkunde erforderlich!
Am 20. Januar 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - GHS*- oder CLP*-Verordnung genannt - in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Kennzeichnungsvorschriften mit neuen Symbolen (Piktogrammen), R- und S-Sätze werden ausgetauscht und gegen H- und P-Hinweise (hazard and precautionary statements) und weitere gravierende Änderungen.
* GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals
* CLP: Regulation on Classification, Labeling and Packaging of substances and mixtures
Von uns werden Seminare zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) , nach der aktuellen, auf EG-Richtlinien umgestellten Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV), der neuen GHS-Verordnung sowie dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) veranstaltet. Der vermittelte Seminarstoff schließt selbstverständlich die Fachkunde für den Gefahrstoffbeauftragten und die Gefährdungsbeurteilung (nach der neuen Gefahrstoffverordnung) ein.
Seminardauer | 4 Tage Vorbereitung - jeweils von 08.30 Uhr bis 18.00
Uhr am 4. Tag Prüfung |
Teilnahmegebühr | 595,-- € zzgl. Mehrwertsteuer |
Termin | 17. bis 20. Februar 2025 |
Wir bieten folgende(s) Fortbildungs-/Auffrischungsseminare an:
Fortbildung (Auffrischung) zum Erhalt der Sachkunde | 1 Tag, (i.d.R. von 09:00 bis 17:00 Uhr) |
Teilnahmegebühr pro Person | 295,-- € zzgl. Mehrwertsteuer |
Termin (Präsenzseminar) | bitte neuen Termin erfragen |
Termin (Online-Seminar) | Dienstag, 19. November 2024 nächster Termin voraussichtlich 27. März 2025 |
Ganzmann Seminar wurde mit Bescheid vom 25.10. 2022 Az. AP-6154-9-V25-D49151/2022 durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in München als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.
Kontakt | Telefon: 09571/2147 Telefax: 09571/2119 eMail: dieter.ganzmann@t-online.de |
Referenten | Dr. Wolfgang Pahlmann, Chemiker
Dr. Winfried Strauch, Gesundheitsamt Josef Bartmaier, Pflanzenschutz |
Die Sachkundeprüfung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden (im Freistaat Bayern z.B. durch das Gewerbeaufsichtsamt Landshut - Prüfungsgebühr zur Zeit 125,-- €, Methanol 55,-- €).
Die Prüfung besteht aus drei Teilen:
Werden alle drei Teile abgelegt, entspricht das der so genannten
"umfassenden Sachkundeprüfung" (bisher "Sachkenntnisprüfung",
früher auch "große Giftprüfung" genannt). Die Sachkundeprüfung nach §
11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ist u.a. auch die Voraussetzung für die Erteilung
der "Gifthandelserlaubnis" durch die zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter,
Regierungen).
Es besteht auch die Möglichkeit, nur die eingeschränkte Sachkundeprüfung abzulegen,
die dann aus der Grundprüfung und einer Zusatzprüfung besteht. Diese ist dann nur
für den in der Zusatzprüfung abgelegten Fachbereich gültig. Außerdem ist es möglich,
die Prüfung für nur einen einzigen Gefahrstoff (z.B. Methanol) abzulegen.
In welchem Umfang Sie die Sachkundeprüfung ablegen möchten, können Sie auch noch
während des Seminars entscheiden.
Der Ablauf der Pflanzenschutzprüfung gliedert sich in folgende Module:
Wir veranstalten auch Vorbereitungsseminare für geschlossene Gruppen von Teilnehmern. Diese Veranstaltungen können dann auch von Beginn an nur für eine eingeschränkte Sachkundeprüfung (z.B. nur Pflanzenschutz) ausgelegt werden (Dauer in der Regel 2 Tage). Wenn Sie eine größere Anzahl von Interessenten haben, bitten wir um Ihre Anfrage, damit wir Ihnen ein Angebot über die Kosten sowie Terminvorschläge unterbreiten können.
Sie benötigen für gefährliche Stoffe oder Gemische, die von Ihnen herstellt werden, ein Sicherheitsdatenblatt. für die Erstellung von neuen Sicherheitsdatenblättern oder die Übersetzung in andere oder aus anderen Sprachen (z.B. falls Sie exportieren oder importieren) haben wir qualifizierte Fachkräfte.
Wenden Sie sich bei Bedarf an uns.
Gemäß §§ 6 und 7 der Gefahrstoff-Verordnung unterliegen gefährliche
Stoffe (Gefahrstoffe) und Zubereitungen der Kennzeichnungspflicht. Haben Sie Fragen
zur richtigen Kennzeichnung von Behältnissen und Verpackungen? Dann sollten Sie
sich mit uns in Verbindung setzen.
In unseren Seminaren erhalten Sie die entsprechenden Informationen.
Literaturhinweise:
"Hörath gefährliche Stoffe und Gemische"
von Dr. Angela Schulz - 8. Auflage mit CD-ROM |
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"Sachkundenachweis Pflanzenschutz - Prüfungsfragen und Anworten - 19. Auflage"
von Wilhelm Klein, Dr. Helmut Tischner, Jakob Maier, Werner Grabler, |
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bei mir vorrätig, einfach anrufen (09571/2147) |
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