Ganzmann Seminar


Vorbereitung und Ausbildung zum Erwerb der Sachkundeprüfung für Gefahrstoffe, Biozide und Pflanzenschutzmittel
NEU:Fortbildungen (Auffrischung) zum Erhalt der Sachkunde nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung


Dieter Ganzmann
Laurenzistraße 4
96215 Lichtenfels/Bayern
Tel.: 09571/2147
Fax: 09571/2119
Mail: dieter.ganzmann@t-online.de
Web: www.giftpruefung.de

Amtsgericht Coburg HRA 1881
Handeln Sie mit gefährlichen Stoffen,  Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden?
Werden diese Stoffe in Ihrem Gewerbebetrieb  verwendet (hergestellt, be- oder verarbeitet, abgefüllt, gelagert, vernichtet)?

Für das Inverkehrbringen (die Abgabe) und Tätigkeiten (Umgang) mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen sowie Pflanzenschutzmitteln ist der Nachweis der Sachkunde erforderlich!

Am 20. Januar 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - GHS*- oder CLP*-Verordnung genannt - in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Kennzeichnungsvorschriften mit neuen Symbolen (Piktogrammen), R- und S-Sätze werden ausgetauscht und gegen H- und P-Hinweise (hazard and precautionary statements) und weitere gravierende Änderungen.
Die Übergangsfristen enden nunmehr endgültig zum 1. Juni 2017. Von diesem Tag an gilt nur noch das neue Chemikalienrecht.
 

* GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals
* CLP: Regulation on Classification, Labeling and Packaging of substances and mixtures


Seminare zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Von uns  werden Seminare zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) , nach der aktuellen, auf EG-Richtlinien umgestellten Gefahrstoff-Verordnung  (GefStoffV), der neuen GHS-Verordnung sowie dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) veranstaltet. Der vermittelte Seminarstoff schließt selbstverständlich die Fachkunde für den Gefahrstoffbeauftragten und die Gefährdungsbeurteilung (nach der neuen Gefahrstoffverordnung) ein.

Seminardauer 4 Tage Vorbereitung - jeweils von 08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
am 4. Tag Prüfung
Teilnahmegebühr 595,-- € zzgl. Mehrwertsteuer
Termin 17. bis 20. Februar 2025

Fortbildungen (Auffrischungen) - auch Online möglich!
zum Erhalt der Sachkunde nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung

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Der § 11 Abs. (1) Nummer 2 der ChemVerbotsV vom 20.01.2017 regelt die Fortbildungspflicht für die Sachkundigen und die Personen mit einer anderweitigen Qualifikation. Dabei gilt ab 1. Juni 2019 zwingend: Sofern die Sachkundeprüfung länger als 6 Jahre zurückliegt, benötigen sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung einer hierfür anerkannten Einrichtung. Ist die 6-Jahres-Frist überschritten, darf die Tätigkeit als Sachkundige(r) erst dann wieder aufgenommen werden, wenn sie/er an einer Fortbildung teilgenommen haben. Mit der Teilnahme an unserer Fortbildungsveranstaltung und Überreichung der Teilnahmebestätigung dürfen Sie die Tätigkeit als Sachkundiger (weiterhin) fortsetzen. Eine Prüfung nach dem Lehrgang ist nicht vorgesehen.

Wir bieten folgende(s) Fortbildungs-/Auffrischungsseminare an:

Fortbildung (Auffrischung) zum Erhalt der Sachkunde 1 Tag, (i.d.R. von 09:00 bis 17:00 Uhr)
Teilnahmegebühr pro Person 295,-- € zzgl. Mehrwertsteuer
Termin (Präsenzseminar) bitte neuen Termin erfragen
Termin (Online-Seminar) Dienstag, 19. November 2024 nächster Termin voraussichtlich 27. März 2025

Ganzmann Seminar wurde mit Bescheid vom 25.10. 2022 Az. AP-6154-9-V25-D49151/2022 durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in München als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.

Referentenliste / Kontakt

Kontakt Telefon: 09571/2147 Telefax: 09571/2119 eMail: dieter.ganzmann@t-online.de
Referenten Dr. Wolfgang Pahlmann, Chemiker
Dr. Winfried Strauch, Gesundheitsamt
Josef Bartmaier, Pflanzenschutz

Prüfung

Die Sachkundeprüfung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden (im Freistaat Bayern z.B. durch das Gewerbeaufsichtsamt Landshut - Prüfungsgebühr zur Zeit 125,-- €, Methanol 55,-- €).

Die Prüfung besteht aus drei Teilen:

Werden alle drei Teile abgelegt, entspricht das der so genannten "umfassenden Sachkundeprüfung" (bisher "Sachkenntnisprüfung", früher auch "große Giftprüfung" genannt). Die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ist u.a. auch die Voraussetzung für die Erteilung der "Gifthandelserlaubnis" durch die zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Regierungen).

Es besteht auch die Möglichkeit, nur die eingeschränkte Sachkundeprüfung abzulegen, die dann aus der Grundprüfung und einer Zusatzprüfung besteht. Diese ist dann nur für den in der Zusatzprüfung abgelegten Fachbereich gültig. Außerdem ist es möglich, die Prüfung für nur einen einzigen Gefahrstoff (z.B. Methanol) abzulegen.

In welchem Umfang Sie die Sachkundeprüfung ablegen möchten, können Sie auch noch während des Seminars entscheiden.

Der Ablauf der Pflanzenschutzprüfung gliedert sich in folgende Module:

Geschlossene Seminargruppen

Wir veranstalten auch Vorbereitungsseminare für geschlossene Gruppen von Teilnehmern. Diese Veranstaltungen können dann auch von Beginn an  nur für eine eingeschränkte Sachkundeprüfung (z.B. nur Pflanzenschutz) ausgelegt werden (Dauer in der Regel 2 Tage).  Wenn Sie eine größere Anzahl von Interessenten haben, bitten wir um Ihre Anfrage, damit wir Ihnen ein Angebot über die Kosten sowie Terminvorschläge unterbreiten können.

Sicherheitsdatenblatt

Sie benötigen für gefährliche Stoffe oder Gemische, die von Ihnen herstellt werden, ein Sicherheitsdatenblatt. für die Erstellung von neuen Sicherheitsdatenblättern oder die Übersetzung in andere oder aus anderen Sprachen (z.B. falls Sie exportieren oder importieren) haben wir qualifizierte Fachkräfte.

Wenden Sie sich bei Bedarf an uns.

Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen

Gemäß §§ 6 und 7 der Gefahrstoff-Verordnung unterliegen gefährliche Stoffe (Gefahrstoffe) und Zubereitungen der Kennzeichnungspflicht. Haben Sie Fragen zur richtigen Kennzeichnung von Behältnissen und Verpackungen? Dann sollten Sie sich mit uns  in Verbindung setzen. In unseren Seminaren erhalten Sie die entsprechenden Informationen.

Literaturhinweise:

"Hörath gefährliche Stoffe und Gemische"
von Dr. Angela Schulz - 8. Auflage mit CD-ROM
"Sachkundenachweis Pflanzenschutz - Prüfungsfragen und Anworten - 19. Auflage"
von Wilhelm Klein, Dr. Helmut Tischner, Jakob Maier, Werner Grabler,
bei mir vorrätig, einfach anrufen (09571/2147)  

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