
Herzlich willkommen bei Likedeelers GmbH
Handeln Sie mit gefährlichen Stoffen, Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden?
Werden diese Stoffe in Ihrem Gewerbebetrieb verwendet (hergestellt, be- oder verarbeitet, abgefüllt, gelagert, vernichtet)?
Für das Inverkehrbringen (die Abgabe) von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen einschließlich Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln ist der Nachweis der Sachkunde erforderlich! Am 20. Januar 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – GHS*- oder CLP*-Verordnung genannt – in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Kennzeichnungsvorschriften mit neuen Symbolen (Piktogrammen), R- und S-Sätze werden ausgetauscht und gegen H- und P-Hinweise (hazard and precautionary statements) und weitere gravierende Änderungen.
Die Übergangsfristen enden nunmehr endgültig zum 1. Juni 2017. Von diesem Tag an gilt nur noch das neue Chemikalienrecht.

Dr. Wolfgang Pahlmann
Insterburger Weg 9
47495 Rheinberg
Telefon: 02843 86146
Mobil: 0170 820 6788
E-Mail: w.pahlmann@fit4reach.eu
Web: www.giftpruefung.de









- GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labeling of Chemicals
- CLP: Regulation on Classification, Labeling and Packaging of substances and mixtures

Seminare zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung bundesweit
Von uns werden Seminare zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) , nach der aktuellen, auf EG-Richtlinien umgestellten Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV), der neuen GHS-Verordnung sowie dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) veranstaltet. Der vermittelte Seminarstoff schließt selbstverständlich die Fachkunde für den Gefahrstoffbeauftragten und die Gefährdungsbeurteilung (nach der neuen Gefahrstoff-Verordnung) ein.
Seminardauer | 4 Tage, davon 3 Tage Vorbereitung – jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr am 4. Tag Prüfung |
Teilnahmegebühr | 595,– € zzgl. Mehrwertsteuer |
Termin | Montag 17.11.2025 bis Mittwoch 19.11.2025 im Landhotel Wild in Haunwang Prüfung am 20.11.2025 im Gewerbeaufsichtsamt Landshut |
Fortbildungen (Auffrischungen) – auch online möglich! Zum Erhalt der Sachkunde nach § 11 der Chemikalienverbotsverordnung
Der § 11 Abs. (1) Nummer 2 der ChemVerbotsV vom 20.01.2017 regelt die Fortbildungspflicht für die Sachkundigen und die Personen mit einer anderweitigen Qualifikation. Dabei gilt ab 1. Juni 2019 zwingend: Sofern die Sachkundeprüfung länger als sechs Jahre zurückliegt, benötigen sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer eintägigen Fortbildungsveranstaltung einer hierfür anerkannten Einrichtung. Ist die 6-Jahres-Frist überschritten, darf die Tätigkeit als Sachkundige(r) erst dann wieder aufgenommen werden, wenn sie/er an einer Fortbildung teilgenommen hat. Mit der Teilnahme an unserer Fortbildungsveranstaltung und Überreichung der Teilnahmebestätigung dürfen Sie die Tätigkeit als Sachkundiger (weiterhin) fortsetzen. Eine Prüfung nach dem Lehrgang ist nicht vorgesehen.

Wir bieten folgende(s) Fortbildungs-/Auffrischungsseminar(e) an:
Fortbildung (Auffrischung) zum Erhalt der Sachkunde | 1 Tag, (i.d.R. von 09:00 bis 17:00 Uhr) |
Teilnahmegebühr pro Person | 295,– € zzgl. Mehrwertsteuer |
Termin (Präsenzseminar) | auf Anfrage |
Termin (Online-Seminar) | Dienstag 25.11.2025 |
Ganzmann Seminar wurde mit Bescheid vom 25.10. 2022 Az. AP-6154-9-V25-D49151/2022 durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in München als Einrichtung zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 2 ChemVerbotsV anerkannt.
Referentenliste / Kontakt
Kontakt | Telefon: 02843 86146 Mobil: 0170 820 6788 E-Mail: w.pahlmann@fit4reach.eu |
Referenten | Dr. Wolfgang Pahlmann, Chemiker Marion Stühler, Consulting Josef Bartmaier, Pflanzenschutz |
Geschlossene Seminargruppen
Wir veranstalten auch Vorbereitungsseminare für geschlossene Gruppen von Teilnehmern. Diese Veranstaltungen können dann auch von Beginn an nur für eine eingeschränkte Sachkundeprüfung (z. B. nur Pflanzenschutz) ausgelegt werden (Dauer in der Regel 2 Tage). Wenn Sie eine größere Anzahl von Interessenten haben, bitten wir um Ihre Anfrage, damit wir Ihnen ein Angebot über die Kosten sowie Terminvorschläge unterbreiten können.
Sicherheitsdatenblatt
Sie benötigen für gefährliche Stoffe oder Gemische, die von Ihnen hergestellt werden, ein Sicherheitsdatenblatt. Für die Erstellung von neuen Sicherheitsdatenblättern oder die Übersetzung in andere oder aus anderen Sprachen (z. B. falls Sie exportieren oder importieren) haben wir qualifizierte Fachkräfte.
Wenden Sie sich bei Bedarf an uns.
Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen
Gemäß §§ 6 und 7 der Gefahrstoff-Verordnung unterliegen gefährliche Stoffe (Gefahrstoffe) und Gemische der Kennzeichnungspflicht. Haben Sie Fragen zur richtigen Kennzeichnung von Behältnissen und Verpackungen? Dann sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. In unseren Seminaren erhalten Sie die entsprechenden Informationen.
Literaturhinweise

„Hörath gefährliche Stoffe und Gemische“
von Dr. Angela Schulz – 8. Auflage mit CD-ROM

„Sachkundenachweis Pflanzenschutz – Prüfungsfragen und Anworten – 19. Auflage“
von Wilhelm Klein, Dr. Helmut Tischner, Jakob Maier, Werner Grabler,

Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen!
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